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Stellungnahme zu den Aussagen der Regierung Oberfranken / PM vom 18.7.2016

Stellungnahme zu den Aussagen der Regierung Oberfranken, vertreten durch den stellvertretenden Pressesprecher Martin Steiner, im FT-Artikel „Vorwürfe nicht schlüssig begründet“ vom 29.06.16

In dem von Gertrud Glössner-Möschk verfassten Artikel beschreibt die Autorin die Reaktion der Regierung Oberfranken auf die Veröffentlichung der Kinderrechtsstudie der Hildegard-Lagrenne-Stiftung. Die Studie beschäftigt sich mit der Situation der Flüchtlingskinder in der Bamberger ARE II. Im Folgenden beziehen wir Stellung auf die erhobenen Einwände der Regierung Oberfranken, vertreten durch den stellvertretenden Pressesprecher Martin Steiner.

Herr Steiner beschreibt die in der o.g. Studie dokumentierte Verletzung der Kinderrechte für die Regierung Oberfranken als „nicht erkennbar“ und behauptet, dass die in der Studie vorgebrachten Argumente „nicht schlüssig begründet“ seien. Zur Untermauerung dieser Behauptung versucht er die Studie durch „Argumente“ gegen vier „Hauptkritikpunkte“ der Studie zu widerlegen.

Aus der Argumentationslinie Herrn Steiners wird jedoch deutlich, dass er sich ausschließlich auf die Kurzfassung der Studie bezieht. Sie umfasst zwei Seiten. Die Langfassung der Kinderrechtsstudie der Hildegard-Lagrenne-Stiftung hat jedoch 42 Seiten und enthält die „Schlüssigkeit der Vorwürfe“ im Detail, die aber Herr Steiner in seiner Stellungnahme der Regierung Oberfranken außer Betracht lässt.

  1. Die Regierung Oberfranken behauptet, es sei kein Verstoß gegen Kinderrechte, wenn Wohnungen und Zimmer nicht abschließbar seien.

Wir stellen dazu fest:

 „Die Flüchtlingsunterkünfte müssen über schützende und fördernde Rahmenbedingungen verfügen – dazu gehören bauliche Maßnahmen
(zum Beispiel geschlechtergetrennte Sanitäranlagen, Beleuchtung, abschließbare Wohneinheiten ebenso wie „kinderfreundliche Räume“, in denen Mädchen und Jungen strukturierte Lern- und Spielangebote sowie psychosoziale Ersthilfe erhalten.“

„Mindeststandards für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen“ aus:
Zur Situation der Flüchtlingskinder, UNICEF Lagebericht, Juli 2016

Die konkrete Situation vor Ort:

Dass Wohnungstüren und Zimmer nicht abgeschlossen werden können, dient v. a. dem Zweck, den Zugriff der Polizei bei Abschiebungen zu sichern. Die Polizei verfügt jedoch durchaus über die Mittel zur Öffnung von Wohnungs- und Zimmertüren. Hier wird auf die Belange der Kinder keine Rücksicht genommen. Denn wie können Eltern, die in jeder Nacht damit rechnen müssen, um halb sechs morgens von der Polizei abgeholt zu werden, die selbst von Angst und Traumatisierung gequält sind, ihre Kinder adäquat schützen und stützen?

  1. Die Regierung Oberfranken behauptet, die Ausgabe von drei Mahlzeiten pro Tag sei kein Verstoß gegen die Kinderrechte, weil die UN-Charta in vielen Punkten sehr vage formuliert sei.

Wir stellen dazu fest:

„Die Regierung hat das Kindeswohl als oberste Priorität zu achten, dafür ist es nicht nötig, jedes einzelne Detail festzuschreiben wie z.B. die Zahl der Mahlzeiten. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von (…) Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“

(UN-Kinderrechtskonvention, Art.3)

Drei Mahlzeiten am Tag, ohne die Möglichkeit von Zwischenmahlzeiten für Kinder und Jugendliche entspricht weder den entwicklungspsychologischen und -physiologischen Bedürfnissen von Heranwachsenden, noch den „Ernährungsrichtlinien für Kinder“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Es kann nicht sein, dass Kindern, die in der Mensa nach einem Nachschlag fragen, weil sie noch Hunger haben, dieser verweigert wird. Und es ist eine belastende bürokratische Auflage in einer Notsituation, dass von Eltern, deren Kinder mit Fieber krank in der Wohnung liegen, ein Attest verlangt wird, damit diese für ihre Kinder Essen mit in die Wohnung nehmen dürfen.

  1. Die Regierung Oberfranken behauptet, in der ARE Bamberg stünde die „normale ärztliche Versorgung“ zur Verfügung, vor Ort werde „umfangreich vorgesorgt“. In Notfällen könne der ärztliche Bereitschaftsdienst in Anspruch genommen werden

Wir stellen dazu fest:

Es ist richtig, dass die normale ärztliche Versorgung sichergestellt ist, allerdings nur Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 h. Danach und am Wochenende gibt es unseres Wissens bisher keine vertragliche Regelung über den verbindlichen Einsatz des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Krankheitsfällen wie das bei Kassenpatienten der Fall ist. Dieser ist lediglich bei lebensbedrohlichen Erkrankungen verpflichtet zu kommen. Ob eine dringende lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt und daher der Rettungswagen benachrichtigt werden muss, entscheidet letztlich das Sicherheitspersonal, also Nicht-Mediziner. Darauf hat das Ombudsteam schon seit Wochen hingewiesen.

Auch zeigt sich, dass die psychosoziale Versorgung der Flüchtlinge, die z. T. hoch traumatisiert in die ARE kommen, nicht ausreicht. Die Leidtragenden sind dann oft die Kinder, sie müssen die depressive Stimmung ihrer Eltern ohne Hilfe von außen auffangen.

  1. Die Regierung Oberfranken behauptet, das Recht auf Bildung sei in der UN-Charta nur sehr allgemein vorgeschrieben. Das schulische Angebot solle aber ausgeweitet werden. Es wurde auf das zukünftige bayerische Integrationsgesetz verwiesen. Das schulische Angebot sei auf die derzeitig geltende Gesetzeslage abgestimmt.

Wir stellen dazu fest:

Wir fordern das Konzept eines strukturierten schulischen Angebots, das das Recht auf Bildung stärker verwirklicht als bisher und nicht Deutsch nur als Unterrichtssprache einsetzt, sondern auch als Unterrichtsfach.

 „(…) Besonderen Anlass zur Sorge mit Blick auf Kinder geben die neu geschaffenen „Sondereinrichtungen“ für Menschen mit „schlechter Bleibeperspektive“, also aus Ländern mit einer geringen Anerkennungsquote bei Asylverfahren. Erste Erfahrungen mit den bisher in Betrieb genommenen Einrichtungen zeigen, dass die Kinder weder zur Schule gehen noch andere strukturierte Bildungsangebote erhalten – trotz eines Aufenthalts von häufig sechs Monaten oder noch mehr. Es wird sogar von Fällen berichtet, in denen Kinder, die bereits auf die Kommunen verteilt und sogar in Schulen integriert waren, aus diesen wieder herausgerissen wurden, um in die Sondereinrichtungen gebracht zu werden. Diese Erfahrung sowie Frust und Perspektivlosigkeit der Eltern belasten die Kinder sehr, mit negativen Folgen für ihre Entwicklung. (…)“

Aus: Zur Situation der Flüchtlingskinder, UNICEF Lagebericht, Juli 2016, S.10

Wir erwarten, dass die angekündigte „Ausweitung des schulischen Angebots“ das Recht auf Bildung angemessener verwirklicht. Die Situation in der ARE Bamberg ist so nicht hinnehmbar.

Die Regierung Oberfranken behauptet ferner, dass der in der ARE II angebotene Unterricht dem Recht auf Bildung bei Kindern voll und ganz genüge. Dabei wird die Sicht der Eltern und vor allem die der Kinder vollkommen ignoriert.

Wie die Kinderrechts-Studie der Hildegard-Lagrenne-Stiftung zeigt, möchten die Kinder in eine Regelschule gehen, lernen und geprüft werden bzw. ihren Abschluss machen und sich durch eine angemessene Bildung für das Berufsleben qualifizieren. Das ARE-Schulangebot wird von den Kindern daher nicht als vollwertiger Unterricht empfunden. Zu Recht: Nicht wenige von ihnen sind jahrelang in deutsche Regelschulen gegangen und sprechen sehr gut Deutsch. Unter den ARE-Kindern waren und sind z. T. sehr gute Schüler mit einer echten Perspektive auf einen hochwertigen Abschluss, bis sie aus ihren Klassen und dem Freundeskreis herausgerissen wurden. Die Eltern für die Nichtteilnahme ihrer Kinder am Unterricht hauptverantwortlich zu machen, stellt den Versuch dar, sich der Verantwortung für die Missstände in der ARE zu entziehen. Dass die gegenwärtige Unterrichtspraxis in der ARE einen Rechtsbruch darstellt, zeigt eine erfolgreiche Klage von ARE I-Flüchtlingen in der ARE I in Manching.

  1. Der Zugang zu asylrechtlicher und -sozialer Beratung ist den Bewohnern der früheren ARE, der jetzigen Erstaufnahmeeinrichtung, völlig verwehrt. Die vor einem Jahr dem Stadtrat in Aussicht gestellte Asylsozialberatung ist bisher nicht vorhanden.
  1. In der vorangegangenen Pressemitteilung der Regierung vom 22.6. hatte die Regierung mitgeteilt:

„Die Unterbringung in Bamberg entspricht allen Anforderungen. Die Qualität der Wohnungen ist überdurchschnittlich, eine Kleiderkammer ist vorhanden, (…) ein Spielzimmer ist vorhanden.“

Wir stellen dazu fest:

Die Qualität der Wohnungen ist unerheblich, wenn z. B. in einer 67 m2-Wohnung – mit einem einzigen Badezimmer – 17 Menschen wohnen müssen. Die Kleiderkammer ist dank des Roten Kreuzes und ehrenamtlicher Helfer, also nicht dank der Regierung, vorhanden. Das Spielzimmer ist vorhanden, weil eine Gruppe von „Freund statt fremd“ dieses ehrenamtlich eingerichtet hat und es auch dank engagierter Ehrenamtlicher betreibt. Die Regierung schmückt sich hier also mit fremden Federn.