Offener Brief: Integration durch Ausbildung ist im öffentlichen Interesse Bayerns

Zahlreiche Unternehmen, Organisationen und Institutionen übergaben im Rahmen eines offiziellen Termines einen von ihnen unterzeichneten, offenen Brief an die Stadt Bamberg. Oberbürgermeister Andreas Starke nahm den Brief stellvertretend für die Rerpräsentanten aus Lokal- und Landespolitik entgegen. Darin fordern die Unterzeichner die Bayerische Staatsregierung zu einer Abkehr von ihrer restriktiven Asyl- und Ausbildungspolitik auf, nach der viele Geflüchtete keine Arbeitserlaubnis erhalten. Dies schade der bayerischen Volkswirtschaft und verhindere die gesellschaltliche Integration, so die Unterzeichner. Laden Sie den Brief hier herunter (PDF) oder lesen Sie hier weiter.

Netzwerk Bildung und Asyl. Freund statt fremd. Runder Tisch Asyl Bamberg. Arbeitsgemeinschaft der Ausländer, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns (Agaby). Migranten- und Integrationsrat der Stadt Bamberg (MIB). Bayerischer Flüchtlingsrat. CHANGE – Chancen.Nachhaltig.Gestalten e.V. Koordinierungsstelle für die Flüchtlingsarbeit im evangelisch-lutherischen Dekanatsbezirk Bamberg. Interreligiöse Fraueninitiative Bamberg. KAB Diözesanverband Bamberg. Katholische Betriebsseelsorge Bamberg. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Bezirk Oberfranken-West. Matthias Gebhardt, 1. Bevollmächtigter IG Metall Bamberg. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bamberg. DGB Region Oberfranken. DGB Jugend Oberfranken. VVN/BdA. Arbeitskreis Jugendarbeitslosigkeit im Stadtjugendring Bamberg. Joachim Kastner, Ausbildungsbotschafter für den Landkreis Bamberg des Bayerische Hotel & Gaststättenverbandes. Bäckerei Loskarn, Bamberg. Bäckerei-Konditorei-Grubert, Walsdorf. Backerie Café S.u.N. Göller, Hirschaid. Hotel-Gasthof Wilde Rose, Bamberg. Olli´s Styling Garage, Eggolsheim. Demuth Bausanierungen, Hirschaid. Mobam, Jugendhilfeträger. Don Bosco Jugendwerk Bamberg.

 

Bamberg, 24.07.2017

 

Sehr geehrter Herr Innenminister Herrmann,
Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin Piwernetz,
Sehr geehrter Herr Landrat Kalb,
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Starke,
Sehr geehrte Stadt- und Kreisräte,

2015 zogen Politiker und Politikerinnen in Bayern und Oberfranken schnell einen richtigen Schluss: Integration in die Gesellschaft gelingt am besten durch Arbeit und Ausbildung. Um die jungen Geflüchteten zur Ausbildungsreife zu führen, wurden bisher mehr als 1000 Klassen an bayrischen Berufsschulen eingerichtet und zahlreiche Berufsintegrationsmaßnahmen erfolgreich durchgeführt. Die bayrische Staatsregierung vereinbarte mit Wirtschaftsverbänden, dass bis 2019 60.000 Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit gebracht werden sollen. Die Arbeit gibt ihnen ein Stück Würde und zeigt der deutschen Bevölkerung, dass diese Menschen bereit sind, ihren Beitrag zu leisten. Dies erhöht nicht nur die Akzeptanz für Geflüchtete in der Gesellschaft und entlastet die Sozialkassen, sondern hilft auch das drängende Problem des Fachkräftemangels in Bayern zu lösen. Der Arbeitsmarkt in Bayern braucht in vielen Bereichen wie etwa Pflege und Handwerk dringend qualifizierte Arbeitskräfte. Im Jahr 2016 konnten in Bayern 128.000 Fachkräftestellen nicht besetzt werden – allein in Oberfranken fehlten 15.000 Fachkräfte[1]. Die Arbeitsagentur verzeichnete im Mai 2017 allein in Bamberg Stadt & Land ca. 800 freie Ausbildungsstellen für das laufende Jahr. Wir brauchen Fachkräfte.

Integration durch Arbeit und Ausbildung („3+2 Regelung“)

Da Integration durch Arbeit nur mit Rechtssicherheit für die Betriebe und die Auszubildenden zu erreichen ist, trafen bereits Ende 2015 viele Landkreise und Städte wie Bamberg, Bayreuth oder Forchheim mit den Wirtschaftsverbänden (IHK, HWK, KH) und der Arbeitsagentur eine Vereinbarung, die eine Duldung für die Dauer der Ausbildung vorsah und deren Aufnahme wohlwollend förderte. Diese erfolgreichen Initiativen wurden 2016 vom Bundestag aufgegriffen und als die sog. „3+2 Regelung“ als Teil des Integrationsgesetzes verabschiedet.

Diese Regelung ermöglicht es seither vielen Geflüchteten in allen anderen Bundesländern eine Berufsausbildung zu beginnen. Aus kaum nachvollziehbaren Gründen entschied sich die bayerische Regierung im September 2016 dieses Erfolgsmodell zu untergraben. Anweisungen des bayrischen Innenministeriums und die Praxis in den Ausländerbehörden machen es seither – trotz unterschriebener Ausbildungsverträge – vielen unmöglich, ihre duale Berufsausbildung zu beginnen. Nach Angaben des bayrischen Flüchtlingsrates gilt dies für mehr als ein Drittel der ca. 7000 Jugendlichen, die im September 2017 in den Berufs- oder Mittelschulklassen die Ausbildungsreife erlangen werden. Das Verweigern der Arbeitsgenehmigung durch die Ausländerbehörden betrifft Jugendliche aus Sierra Leone, Äthiopien oder dem Sudan ebenso wie junge Menschen aus Afghanistan oder Pakistan. Die meisten von ihnen sind seit mehr als zwei oder drei Jahren in Deutschland und warten noch auf den endgültigen Ausgang ihres Asylverfahrens. Während einige bereits einen negativen Bescheid erhielten und auf den Ausgang ihres Klageverfahrens warten, haben andere noch nicht einmal ihre Anhörung beim BAMF gehabt.

Fallbeispiele: schwer nachvollziehbare Entscheidungen

So im Fall von Hosein* aus dem Sudan. Ende Juli 2017 erhält er in Bamberg seinen Mittelschulabschluss und hat bereits einen engagierten Betrieb, der ihn zum Elektroniker ausbilden will. Aber die Behörde lehnt dies ab, obwohl er statistisch gesehen zu 62%[2] einen Schutzstatus in Deutschland bekommen wird und als in einem UNICEF-Flüchtlingscamp aufgewachsener keine staatlichen Nachweise über seine Identität beibringen kann.

Auch Saifullah*, ein im Iran aufgewachsener Afghane, der nach wenig mehr als zwei Jahren in Deutschland einen qualifizierten Mittelschulabschluss und eine Ausbildung zum Altenpflegehelfer vorweisen kann, darf keine Altenpflegeausbildung beginnen, obwohl die bereinigte Gesamtschutzquote für Afghanistan 2017 bei ca. 47%² liegt. Die Schutzquote ist im Fall von Afghanistan auffällig stark gesunken, obwohl sich die Sicherheitslage in den letzten zwei Jahren nachweislich stetig verschlechtert hat (siehe u.a. UNHCR-Berichte). Ein aus dem Landkreis Bamberg abgeschobener Afghane wurde innerhalb von drei Monaten zwei Mal bei Attentaten in Kabul verletzt.

Saifullah und Ahmad* teilen ein Problem: ihnen wird die Ausbildung auch deswegen verweigert, weil sie ihre Identität nicht nachweisen können. Als im Iran aufgewachsene Afghanen ohne Familie in Afghanistan bekommen sie von der afghanischen Botschaft in Deutschland keinen Identitätsnachweis. Die Ausländerbehörde gab den Betreuern Anfang dieses Jahres folgende Auskunft: Sie oder ein männlicher Verwandter müssen in den Geburtsort reisen und dort eine Art Personalausweis bei den lokalen Behörden beantragen. Diesen müssten sie im Original nach Kabul zum Innenministerium bringen, abstempeln, übersetzen und über das Außenministerium an die afghanische Botschaft in Deutschland senden lassen. Nur mit diesem Dokument könne ein Afghane in Deutschland den afghanischen Pass beantragen, den er für die Genehmigung der Ausbildung brauche. Wenn aber die Familie wie im Falle Ahmads* vor den Taliban in den Iran geflohen ist, wie sollen diese Anforderungen der Ausländerbehörde dann erfüllt werden?

Ahmad versucht bereits seit letztem Jahr, eine Ausbildung im Mangelberuf Koch aufzunehmen, nachdem er eine bereits begonnene Ausbildung als Maler aufgrund einer Verletzung aus medizinischen Gründen abbrechen musste. Die mündliche Zusicherung der lokalen Ausländerbehörde half ihm nicht, da die Zuständigkeit für seinen Fall in der Zwischenzeit zur Zentralen Ausländerbehörde wechselte. Für diese stand allen Integrationsleistungen zum Trotz fest: ohne Pass keine Ausbildung. Verschiedene Anwälte bezeichneten diese Praxis als rechtswidrig: Man dürfe während des laufenden Asylverfahrens keine Passbeschaffung verlangen. Gegen die Versagung der Arbeitsgenehmigung, die erst drei Monate nach der Anfrage schriftlich vorlag, wurde im Februar 2017 geklagt. Bis jetzt gab es noch keine Gerichtsverhandlung. Wie können die möglicherweise nicht rechtmäßig behandelten Jugendlichen auf eine Ausbildung hoffen, wenn das Klageverfahren so lange dauert, der Betrieb aber dringend Auszubildende sucht? In manchen Kommunen und Regierungsbezirken laufen die Verfahren erheblich schneller und leichter ab als in anderen. Wie lässt sich den Betroffenen erklären, dass sie in jedem anderen Bundesland und in manchen anderen Kommunen in Bayern eine Ausbildung beginnen könnten, aber hier leider nicht?

Konsequenzen für die bayrische Integrationspolitik

Verwehrung von Ausbildungsgenehmigungen für bereits integrierte Menschen ist kein wirkungsvolles Instrument zur Regulierung von Flüchtlingszahlen. Diese Entscheidungen haben bestenfalls symbolischen Charakter und erschweren die Arbeit von Behörden und Gerichten. Sie werden von einer Vielzahl von Experten und Verbänden abgelehnt, u.a. von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften, Flüchtlingsräten und Helferkreisen, Sozial- und Lehrerverbänden. Die Politik in Bayern ist dabei, die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen, indem sie nicht auf die Expertise derjenigen hört, die im Flüchtlingsbereich tätig sind. Zahlreiche Studien[3]belegen, dass die ersten zwei Jahre in einem Land für die Integration entscheidend sind. Wir wollen nicht, dass die Integration in diesem wichtigen Zeitfenster durch eine Politik der Angst und unnötigen Härte boykottiert wird. Die Abschiebung in Kriegsgebiete und die Erteilung von Arbeitsverboten wirkt sich auch auf die Integration derjenigen negativ aus, die in Deutschland bleiben werden und hier eine Zukunftsperspektive brauchen. Die Konsequenzen einer halbherzigen Integrationspolitik müssen wir alle gemeinsam tragen. Es braucht schnelle und faire Entscheidungen über den Aufenthalt – nicht erst nach drei Jahren, wo die Menschen schon in unserer Mitte angekommen sind.

Was in Bayern, Oberfranken und Bamberg mit der Forderung „Integration durch Ausbildung“ gut begann, führt aufgrund der Weisungen und der Praxis der Behörden zu Perspektiv- und Hoffnungslosigkeit. Menschen die Ausbildungsgenehmigung zu verweigern, nachdem sie zwei bis drei Jahre in Deutschland zur Schule gingen, ist nicht nachvollziehbar. Das Engagement von Betrieben und Betreuerinnen und Betreuern nicht zu würdigen, die sich um die Ausbildung von Geflüchteten bemühen, ist gesellschaftspolitisch kurzsichtig. Menschen in ein Bürgerkriegsland abzuschieben und sie dort ohne ein wirksam unterstützendes Netzwerk alleinzulassen, ist menschenunwürdig.

Wir wollen nicht, dass die erfolgreiche Aufbau- und Integrationsarbeit der letzten Jahre zerstört wird. Bayern, Oberfranken und Bamberg müssen sich jetzt entscheiden. Was soll mit diesen bayernweit ca. 3000 zumeist gut integrierten, lernwilligen und ausbildungsreifen Jugendlichen im September geschehen?

Forderungen

Wir fordern die Politik auf allen Ebenen auf, sich auf die Ende 2015 getroffenen Vereinbarungen zurückzubesinnen und den gegeben Ermessensspielraum bei der Vergabe der Arbeitsgenehmigungen und Ausbildungsduldungen zugunsten der Geflüchteten zu nutzen. Das in den Ermessensentscheidungen abgewogene „öffentliche Interesse“ darf nicht nur aus migrationspolitischen Erwägungen bestehen, sondern muss auch soziale, wirtschaftliche und sicherheitsrelevante Gesichtspunkte berücksichtigen. Wir halten es zudem für geboten Menschen, deren Asylverfahren aus nicht selbst zu vertretenen Gründen so lange dauern, dass sie in Deutschland inzwischen die Ausbildungsreife erlangt haben, die Chance gegeben wird, eine Ausbildung aufzunehmen.

Wir stehen für Gespräche zur Planung und Gestaltung dieser Aufgaben jederzeit zur Verfügung.

 

Mit hoffnungsvollen Grüßen

Netzwerk Bildung und Asyl
Freund statt fremd
Runder Tisch Asyl Bamberg
Arbeitsgemeinschaft der Ausländer, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns (Agaby)
Migranten- und Integrationsrat der Stadt Bamberg (MIB)
Bayerischer Flüchtlingsrat
CHANGE – Chancen.Nachhaltig.Gestalten e.V.
Koordinierungsstelle für die Flüchtlingsarbeit im evangelisch-lutherischen Dekanatsbezirk Bamberg
Interreligiöse Fraueninitiative Bamberg
KAB Diözesanverband Bamberg
Katholische Betriebsseelsorge Bamberg
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Bezirk Oberfranken-West
Matthias Gebhardt, 1. Bevollmächtigter IG Metall Bamberg
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bamberg
DGB Region Oberfranken
DGB Jugend Oberfranken
VVN/BdA
Arbeitskreis Jugendarbeitslosigkeit im Stadtjugendring Bamberg
Joachim Kastner, Ausbildungsbotschafter für den Landkreis Bamberg des Bayerische Hotel & Gaststättenverbandes
Bäckerei Loskarn, Bamberg
Bäckerei-Konditorei-Grubert, Walsdorf
Backerie Café S.u.N. Göller, Hirschaid
Hotel-Gasthof Wilde Rose, Bamberg
Olli´s Styling Garage, Eggolsheim
Demuth Bausanierungen, Hirschaid
Mobam, Jugendhilfeträger
Don Bosco Jugendwerk Bamberg

 

[1] Quelle: www.ihk-fachkraeftemonitor-bayern.de
[2] bereinigte Gesamtschutzquote nach Land – Quelle: BAMF-Asylgeschäftsstatistik 2017 (Jan-Mai)
*: Alle verwendeten Namen wurden zum Zwecke der Anonymisierung verändert
[3] Vgl. u.a. „Arrival-City“-Studie von Doug Saunders (2011)