Nach Verlautbarungen von den Wohlfahrtsverbänden führt die neue Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) der Bayerischen Staatsregierung zu erheblichen Verwerfungen in der Asylsozialberatung in Bayern, auch in Bamberg. Anstatt die Grundlagen für die dringend erforderliche Verstetigung der Geflüchteten-Beratung zu legen, setzt die neue Richtlinie weitere Hürden für kirchliche und andere Träger der Beratungsarbeit. Nicht zuletzt auch mit der Androhung der Rückforderung von Beträgen, wenn die Beratung “staatliche Maßnahmen zum Vollzug einer bestehenden Ausreisepflicht beeinträchtigt, stört oder verhindert”.
Rasanter Rückzug aus Beratungsarbeit
Nach der sog. Privilegierten Förderung von 90 % der Kosten bis 2019, beträgt die Förderquote nach Angaben von Verantwortlichen der Caritas künftig nur noch 60 %. Die damit verbundenen Eigenkosten werden die Träger der Flüchtlingsberatung nicht mehr leisten können. Es sei, so Peter Ehmann, Caritas-Geschäftsführer in Bamberg und Forchheim, „seit Oktober 2019 ein Rückzug aus der Beratungsarbeit in rasantem Tempo” zu beobachten.
Asylsozialarbeit unverzichtbar für Integration
Freund statt fremd verweist auf die äußerst wichtige Arbeit der Wohlfahrtsverbände auch in der Bamberger ANKER-Einrichtung. Die geleistete Asylsozialarbeit sei unverzichtbar dafür, dass Geflüchtete ihre Rechte und Möglichkeiten wahrnehmen und sich in die neue und für sie komplizierte Lebens- und Arbeitswelt integrieren können. Der Verein könne auf ehrenamtlicher Basis dazu nur ergänzend beitragen.Freund statt fremd bedauert und kritisiert deshalb die sich abzeichnende Entwicklung und fordert den Freistaat als Erstverantwortlichen auf, ausgleichend auf die Entwicklung einzuwirken und auf anderem Wege eine ausreichende Geflüchteten-Beratung zu installieren.ß>