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Informationen zum Aminafonds

Der Fond unterstützt Geflüchtete, die aufgrund einer vom Gesetz nicht finanzierten Gesundheitsleistung nachhaltig in ihrem Leben eingeschränkt sind.

Der Fonds basiert auf Spendengeldern, die für die leidensmindernde Operation eines kleinen Mädchens aus Tschetschenien gesammelt wurden. Diese Operation wurde nach den eng definierten Kriterien (und deren Auslegung) des Asylbewerberleistungsgesetzes vom Sozialamt nicht übernommen. Da die OP dankenswerterweise kostenfrei durchgeführt wurde, blieben Mittel zurück, die im Anschluss zur Schließung der Lücke zwischen AsylbLG und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen verwendet wurden.

 

Hieraus können nach Beantragung und auf Basis von Befunden medizinische und therapeutische Behandlungen ermöglicht oder bezuschusst werden, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen und anderweitig nicht übernommen werden.

 

Dazu zählen z.B. ärztliche Behandlungen wie Operationen oder Therapien, in Einzelfällen auch die Unterstützung bei notwendigen Beguatchtungen sowie Sprachmittlungskosten bei Psychotherapien und Kostenübernahme bei selbigen, sofern kein anderer Träger dafür zuständig ist.

 

Die Ansprechpartner*innen können hier kontaktiert werden:

 

aminafonds@freundstattfremd.de